In der Revision werden nicht nur formelle Fehler, sondern auch Verletzungen materiellen Rechts geprüft. Es gibt halt keine neue Beweisaufnahme, anders als in der Berufung.
Laut 2 Minuten Googlesuche soll hier die schriftliche Urteilsbegründung abgewartet werden vor der Entscheidung, welches Rechtsmittel eingelegt wird.
Christian Drosten: "Ich werde nicht noch mal die Polizei holen" ( www.zeit.de )
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