Gieselbrecht , vor einem Monat Der Verfassungsschutz kann keine Partei verbieten. Dass muss das Bundesverfassungsgericht auf Antrag von Bundestag, -rat oder -regierung beschließen.
Der Verfassungsschutz kann keine Partei verbieten. Dass muss das Bundesverfassungsgericht auf Antrag von Bundestag, -rat oder -regierung beschließen.