x1gma

@x1gma@lemmy.world

Dieses Profil is von einem föderierten Server und möglicherweise unvollständig. Auf der Original-Instanz anzeigen

x1gma ,

Theoretisch sind diese pauschalen Klauseln unwirksam.
Artikel von verbraucherzentrale.de

Ich würde mit der Praxis sprechen, nochmals erklären das du den Termin ja nicht verschlafen hast, sondern aus in deinem Fall gesundheitlichen Gründen versäumt hast, dich dafür entschuldigen, und sagen das daher die Rechnung nicht bezahlst. Falls die Praxis darauf besteht, wären Krankenkasse, Verbraucherschutz oder Anwalt die nächsten Anlauf- bzw. Eskalationsstellen.

Richtig und wichtig ist auf jeden Fall das nicht zu unterschreiben und auf jeden Fall zu widersprechen das der Termin geführt wurde oder das Leistung erbracht wurde. Falls du dazu auf welche Art auch immer genötigt wirst, kannst du das deiner Krankenkasse melden, die mögen das nämlich gar nicht das nicht erbrachte Leistungen in Rechnung gestellt werden.

Hängt am Ende alles davon ab wie verbohrt die Praxis ist, und wie viel Ärger du dir antun möchtest.

  • Alle
  • Abonniert
  • Moderiert
  • Favoriten
  • random
  • haupteingang
  • Alle Magazine