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BGH: Funkzellenabfrage als Beweis nur bei besonders schweren Straftaten zulässig
Ein Einbrecher wurde auch aufgrund von Daten aus einer Funkzellenabfrage verurteilt. Das war in diesem Fall nicht zulässig, entschied der BGH.
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BGH: Funkzellenabfrage als Beweis nur bei besonders schweren Straftaten zulässig
Ein Einbrecher wurde auch aufgrund von Daten aus einer Funkzellenabfrage verurteilt. Das war in diesem Fall nicht zulässig, entschied der BGH.