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BGH: Funkzellenabfrage als Beweis nur bei besonders schweren Straftaten zulässig

Ein Einbrecher wurde auch aufgrund von Daten aus einer Funkzellenabfrage verurteilt. Das war in diesem Fall nicht zulässig, entschied der BGH.

https://www.heise.de/news/BGH-Funkzellenabfrage-als-Beweis-nur-bei-besonders-schweren-Straftaten-zulaessig-9726795.html?wt_mc=sm.red.ho.mastodon.mastodon.md_beitraege.md_beitraege&utm_source=mastodon

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