YourPrivatHater OP , (Bearbeitet )
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🤦 Liest du eigentlich selbst was du anscheinend gelesen haben willst?

https://www.bundestag.de/ausschuesse/a02_Petitionsausschuss/verfahrensgrundsaetze-867806

  1. Schriftform

(1) Petitionen sind schriftlich einzureichen. Die Schriftform ist bei Namensunterschrift gewahrt.

Bei elektronisch übermittelten Petitionen ist die Schriftlichkeit gewahrt, wenn der Urheber und dessen Postanschrift ersichtlich sind und das im Internet für elektronische Petitionen zur Verfügung gestellte Formular verwendet wird (elektronischer Ersatz der Unterschrift).

(2) Ein Recht, Petitionen mündlich vorzubringen oder persönlich zu überreichen, besteht nicht

Es gibt keinen Paragraphen in irgendeinem Gesetz das voraussetzt das petitionen online nur über das Portal vom bund zulässig sind. Wie kommst du da überhaupt drauf?

Nochmals, die Petition wurde von Einem Politiker gestartet der lange Mitarbeiter eines Abgeordneten im Bundestag war. Keine Ahnung was du hier erreichen möchtest.

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