daniel ,

Bundestag sagt nein: "Elektronische Mitzeichnungen im Internet, die für das Quorum berücksichtigt werden, sind nur auf der Petitionsplattform des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages möglich."

Zudem sind Petitionen meiner Meinung nach zwar immer gut gemeint, bringen aber in der Praxis exakt gar nichts.

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