Successful_Try543 , vor 13 Tagen (Bearbeitet vor 13 Tagen) Ich dachte bisher, Deutschland würde Deutsche Staatsbürger nicht an Drittstaaten ausweisen. Edit: Art. 16 Abs. 2 GG lässt eine Auslieferung an ein anderes EU-Land zu, sofern rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt werden.
Ich dachte bisher, Deutschland würde Deutsche Staatsbürger nicht an Drittstaaten ausweisen.
Edit: Art. 16 Abs. 2 GG lässt eine Auslieferung an ein anderes EU-Land zu, sofern rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt werden.