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Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat heute einen sechsjährigen Rechtsstreit beendet und klargestellt: Kommunen müssen das illegale Gehwegparken ahnden, wenn zu wenig Platz für Fußgänger bleibt!

Wenn du Glück hast, ahnden sie ab 2030 auch, wenn jemand am Radweg parkt.

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