Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat heute einen sechsjährigen Rechtsstreit beendet und klargestellt: Kommunen müssen das illegale Gehwegparken ahnden, wenn zu wenig Platz für Fußgänger bleibt!
Wenn du Glück hast, ahnden sie ab 2030 auch, wenn jemand am Radweg parkt.