Don_alForno ,

Denn dann müsste man zum konkludenten Lizenzerwerb beim Fototapetenkauf auch noch den konkludenten Erwerb des Rechts zur Unterlizenzierung an Dritte hinzudenken, um Enkelinnen oder Tapezierern zu schützen.

Wirklich, LG Köln? Also wenn ich eine Wohnung kaufe, muss ich erstmal für jeden Nippes da drin recherchieren, wer Urheberrechte hat, und den auf Knien bitten, dass ich die "Lizenz" übernehmen darf?

Überhaupt, wurden der Käuferin jemals Lizenzbedingunzen mitgeteilt? Welche Schöpfungshöhe soll das Foto einer Mauer haben? Und am wichtigsten: Hat das LG Köln vom Tapetenhersteller einen Jahresvorrat Lack für den Privatkonsum der Richter erhalten?

Unser Urheberrecht ist sowas von für die Tonne ...

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