tobogganablaze ,

Ein wesentlicher Unterschied besteht darin, dass die Bauernproteste im Voraus angemeldet wurden. Dadurch konnten sich Einsatzkräfte auf Auswirkungen der Proteste einstellen. Die Behörden konnten den Versammlungen mit Auflagen zur Durchführung begegnen. Die Landwirte wollen sich zudem dadurch von der "Letzte Generation" abgrenzen, dass sie Rettungskräften den Durchweg ermöglichen.

[...]

Dabei spielt der zweite wesentliche Unterschied der Bauernproteste eine Rolle: Diese sind regelmäßig nicht auf Dauer angelegt. Die Landwirte können durch Wegfahren die Straßen wieder unmittelbar freigeben. Ein festgeklebter Aktivist kann das nicht. Im Einzelfall kann das die Strafbarkeit wegen Nötigung unter dem Gesichtspunkt der Verwerflichkeit beeinflussen.

https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/bauern-proteste-rechtliche-lage-100.html

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