Hiko0 ,

Quatsch ist, dass Du

  1. Falschaussagen triffst, auf die Du dann, nachdem ich dich drauf hingeweisen habe (Verbeamtung von Lehrkräften, Gesundheitsprüfung) gar nicht mehr eingehst und stattdessen auf deine Belege verweist, die hierzu aber nichts liefern,
  2. bewusst niedrigere Altersgrenzen (Dein Beispiel der Polizist*innen) gewählt hast, weil sie krasser klingen und Dinge benennst (Führungszeugnis), die auch in ganz verschiedenen Angestelltenverhältnissen zum Ausschluss aus Einstellungsverfahren führen,
  3. Du den gleichen Fehler, wie ein Großteil der Menschen machst und zwei grundlegend verschiedene Systeme vergleichst. Eines, in dem Du steckst und ein anderes, für das Du nur (nachweislich falsche) Anekdötchen vorweisen kannst.

Solange Du o.g. Dinge tust und nicht einmal Basics des Beamtentums recherchierst und versuchst, zu verstehen, bist Du in dieser Diskussion ein schlechter Diskussionspartner. Denn wir bewegen uns dann auf einem oberflächlichen bis bewusst polemischen Niveau. Ironisch, dass Du mir vorwirfst, „sehr ungenau / pauschalisierend“ zu sein.

Zur Altersgrenze, an der Du dich ja so aufhängst: die Dienstherren handeln da ähnlich wie Versicherungen (PKV, Krankenzusatz, Lebensversicherung, …), da auch sie in einem ähnlichen Verhältnis zu ihren Bediensteten stehen, da sie (bzw. wir alle) das soziale Auffangnetz zu 100% bilden (längere Erkrankungen, Dienstunfähigkeit).

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