Diplomjodler3 , vor einem Monat (Bearbeitet vor einem Monat) Nur weil er nicht mehr fahrtauglich ist heißt ja nicht, das der Opa gleich eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. Aber das sollte natürlich ein Gericht entscheiden.
Nur weil er nicht mehr fahrtauglich ist heißt ja nicht, das der Opa gleich eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. Aber das sollte natürlich ein Gericht entscheiden.