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Soweit ich weiß geht das auch deutlich differenzierter. Hier ein Beispiel zu Shopping-Centren:

Der Flächennutzungsplan stellt die beabsichtigte Art der Bodennutzung gemeindeweit in den Grundzügen dar, die bauliche Nutzung im Allgemeinen als Bauflächentypen, ohne nähere Spezifikation. Anders bei großflächigem Einzelhandel: Hier wird zur Vermeidung negativer Auswirkungen meist schon eine höhere Regelungsdichte angelegt, in Gestalt von genau definierten Sonder-Baugebieten mit Zweckbestimmung, zulässigen Sortimenten und Verkaufsflächenobergrenzen. Die bauleitplanerische Feinsteuerung erfolgt dann auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung durch daraus entwickelte Bebauungspläne.

Quelle

Einen Text zu Innenstädten hab ich auf die Schnelle nicht gefunden, erinnere mich aber insbesondere, wenn es um die Ansiedlung von Euro-Läden oder Shisha-Bars ging, dass auch im FNP festgelegt sein kann, wo diese zulässig sind und wo nicht.

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