neutronst4r

@neutronst4r@beehaw.org

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neutronst4r ,

Ein Widerrufsrecht bei persönlich unterschriebenen Verträgen gib es nicht solange es nicht explizit im Vertrag drin steht. Der Vertrag gilt sobald alle Parteien unterschriebenen haben.
Diese zwei Wochen von denen du da redest ist wahrscheinlich deine Kündigungsfrist in der Probezeit. Die Zeit gilt für beide Vertragspartner.
Du kannst den Vertrag unterschreiben und musst dann aber noch mind. zwei Wochen dort arbeiten, bis du woanders anfangen kannst.

In der Regel verärgerst du aber die Leute wenn du oft wechselst. Lass dir Zeit bei der Auswahl, triff eine Entscheidung und dann bleib dabei.

neutronst4r ,

Sie dürfen aber festlegen, dass ein Ausgang nur im Notfall zu benutzen ist.

neutronst4r ,

Das Arbeitsamt ignoriert dich nicht. Schick dein Anliegen höflich(!) an die richtige Adresse mit deinem Namen vorgehensnummer usw. Und dann warte einfach. Es ist ein Amt. Es dauert lange. Das ist "normal".

neutronst4r ,

Absolutely no one is using quantum computers to brute force encryption, stop the fear mongering.

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