RalfWausE ,

Das Problem ist halt, dass auch "Naziparteien" (wo willst du hier die Grenze ziehen? Bei der NPD? AfD? Oder schon bei CxU?) zunächst einmal den gleichen Schutz genießen wie jede andere Partei auch, gleiches gilt für deren Funktionäre und Mitglieder.

Um mal beim konkreten Fall AfD zu bleiben: Auch wenn die Aussagen und Taten mancher Mitglieder abstoßend sind scheint es ja wohl offensichtlich derzeit keinen stichhaltigen Anlass zur Einleitung eines Verbotsverfahrens zu geben... sonst wäre ein solches wohl schon eingeleitet worden, oder?

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