Die Beobachtung von „Ende Gelände“ durch das BfV als „linksextremistischer Verdachtsfall“ ist rechtswidrig, sagt Dr. Jakob Hohnerlein. Wenn der Verfassungsschutz auch Teile des demokratischen Spektrums allein wegen der Forderung nach radikalem politischem Wandel als Verfassungsfeinde diffamiert, verliert er die Glaubwürdigkeit, die es im Kampf um die Bewahrung unserer Demokratie bitter nötig hat. https://www.volksverpetzer.de/analyse/verfassungsschutz-ende-gelaende-rechtswidrig/?utm_source=mstdn
Die FDP hat weniger als ein Viertel der Ampel-Sitze im Bundestag. Trotzdem dominiert sie die Regierungslinie, weil Grüne und SPD nicht zusammenarbeiten. https://taz.de/!6016270