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53hhj , vor einem Monat an DACH - jetzt auf feddit.org in Urteil: Gehwegparken muss in D von Kommunen geahndet werden unzwar zuzüglich Sicherheitsabstände, also in der Praxis meist 2,5m
unzwar zuzüglich Sicherheitsabstände, also in der Praxis meist 2,5m