Knut ,
@Knut@hessen.social avatar

@tazgetroete der klassische Fall einer Strafrechtsklausur: Der Beschuldigte (Journalist) könnte sich dem straftatbestand der beleidigung gegenüber staatsbedienstete schuldig gemacht haben, indem er dem Polizeibeamten den rücken zukehrte. Zudem könnte der Beschuldigte sich der Körperverletzung schuldig gemacht haben, indem er sich der natürlichen bewegung der Hand des Beamten mehrfach mit seinem Kopf in den Weg stellte. Bedingter Vorsatz ist in beiden Fällen anzunehmen. Blablabla

Note 1, danke!

  • Alle
  • Abonniert
  • Moderiert
  • Favoriten
  • random
  • haupteingang
  • Alle Magazine