pneutig ,
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@tazgetroete
Dieser Kommentar irritiert, genauso wie die Begründung des Autoren.

> „Das Gericht sagte in seiner knappen Urteilsbegründung letztlich nur, dass es Höcke nicht glaubt. Das ist etwas dünn in einer Frage, auf die es in diesem Prozess doch gerade ankam.”

Ist es nicht regelmäßig Aufgabe eines Gerichts, die vorgetragene Sachlage und dabei auch die Glaubwürdigkeit von Aussagen zu bewerten? Und dass der Faschist nicht genau gewusst haben wolle, was er da tat, ist eben unglaubwürdig.

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