Volksverpetzer OP ,
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Urteilsbegründung: Der Verdacht auf rechtsextremes Gedankengut ist ein hinreichender Grund für Einstufung als Verdachtsfall.
Außerdem ganz wichtig: Es liegen laut Gericht begründete Anhaltspunkte vor, dass die AfD gegen die Menschenwürde verstößt!

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