Volksverpetzer OP , vor einem Monat Urteilsbegründung: Der Verdacht auf rechtsextremes Gedankengut ist ein hinreichender Grund für Einstufung als Verdachtsfall. Außerdem ganz wichtig: Es liegen laut Gericht begründete Anhaltspunkte vor, dass die AfD gegen die Menschenwürde verstößt!
Urteilsbegründung: Der Verdacht auf rechtsextremes Gedankengut ist ein hinreichender Grund für Einstufung als Verdachtsfall. Außerdem ganz wichtig: Es liegen laut Gericht begründete Anhaltspunkte vor, dass die AfD gegen die Menschenwürde verstößt!