Mikufan OP , (Bearbeitet )
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https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2010/02/rk20100204_1bvr036904.html

Du liegst falsch es ist defakto Meinungsfreiheit, solange es nicht als Bedingung verwendet wird, auch wenn es durchaus hart an der Grenze zur Volksverhetzung liegt und ich diese Meinung nicht gutheißen kann.

Und nein, die deppen auf sylt sind besoffen Jugendliche, die einen "meme" song grölen (was ich nochmals nicht gutheiße) und die anderen sind hart an der Grenze zum Terrorismus. Ganz großer unterschied, beides ist mist, aber auch in mist gibt es Abstufung, sylt ist da eher eine ganz kleine dumme Aktion mist und das andere eine große organisierte Aktion.

Auch muss man erneut in Frage stellen ob die Leute auf sylt rechtsradikale oder überhaupt Rechte sind, und nicht einfach edgy Teenager die über die Stränge schlagen weil sie besoffen sind (außenvor hier der hitlergrüsler)

Dazu die mehr oder weniger vollständige Einordnung ist hier zu finden https://ani.social/comment/4999333

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