Kornblumenratte ,

Absolut. Das darf nicht am Status des Opfers, sondern muss an der Motivation des Täters festgemacht werden.

  • Ich will aus der Ausfahrt rausfahren und Giffey springt mir vor's Auto => selber schuld.

  • Ich will aus der Ausfahrt rausfahren, bin abgeldnkt und fahre Giffey an => fahrlässige Körperverletzung

  • Ich lauere in einer Ausfahrt, weil ich gerne Leute anfahre, und zufälligerweise kommt Giffey vorbei => niedere Beweggründe (spielt bei Körperverletzung, glaube ich keine Rolle).

  • Ich lauere in einer Ausfahrt, weil ich die Berliner Senatorin für etc. anfahren möchte => Angriff auf den Staat.

Und ja, wenn die Innenminister ihre Initiative am Politikerstatus festmachen würden, wäre das noch ein Skandal.

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