Absolut. Das darf nicht am Status des Opfers, sondern muss an der Motivation des Täters festgemacht werden.
Ich will aus der Ausfahrt rausfahren und Giffey springt mir vor's Auto => selber schuld.
Ich will aus der Ausfahrt rausfahren, bin abgeldnkt und fahre Giffey an => fahrlässige Körperverletzung
Ich lauere in einer Ausfahrt, weil ich gerne Leute anfahre, und zufälligerweise kommt Giffey vorbei => niedere Beweggründe (spielt bei Körperverletzung, glaube ich keine Rolle).
Ich lauere in einer Ausfahrt, weil ich die Berliner Senatorin für etc. anfahren möchte => Angriff auf den Staat.
Und ja, wenn die Innenminister ihre Initiative am Politikerstatus festmachen würden, wäre das noch ein Skandal.