sockenklaus , vor 3 Monaten Das was im Vertrag steht Nein, BGB sticht Arbeitsvertrag. Die Kündigungsfrist in der Probezeit beträgt zwei Wochen, egal, was im Arbeitsvertrag steht. Quelle: Ich bin für ca. 100 Mitarbeiter verantwortlich und habe wahrscheinlich den smartesten Personalverwalter Norddeutschlands.
Das was im Vertrag steht
Nein, BGB sticht Arbeitsvertrag. Die Kündigungsfrist in der Probezeit beträgt zwei Wochen, egal, was im Arbeitsvertrag steht.
Quelle: Ich bin für ca. 100 Mitarbeiter verantwortlich und habe wahrscheinlich den smartesten Personalverwalter Norddeutschlands.