sockenklaus ,
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Das was im Vertrag steht

Nein, BGB sticht Arbeitsvertrag. Die Kündigungsfrist in der Probezeit beträgt zwei Wochen, egal, was im Arbeitsvertrag steht.

Quelle: Ich bin für ca. 100 Mitarbeiter verantwortlich und habe wahrscheinlich den smartesten Personalverwalter Norddeutschlands.

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