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Zusammenfassung: Einem Kulturzentrum für die besonders vulnerablen queeren migrantischen Communities in Berlin wird die Förderung versagt, weil diese nicht 100% auf Linie der "Staatsräson" sein sollen.

Eine interne Prüfung des Kultursenats ergibt, dass es keine Sachgrundlage für ein Ende der Förderung gibt. Weder sind die kritisierten Veranstaltungen und social media Interaktionen antisemitisch, noch verstoßen sie gegen die entsprechenden Richtlinien des Senats, noch sind sie strafrechtlich relevant.

Um das Kulturzentrum dennoch zerstören zu können, wird eine Strategie entwickelt, durch kurzfristige Anpassungen am Haushalt einen bürokratischen Formgrund zu erschaffen. Die nach Einschätzung der internen Prüfung besonders gefährdeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden von einem Monat auf den anderen auf die Straße gesetzt.

Die internen Bedenken, dass ein offensichtlicher Zusammenhang zu den legitimen Veranstaltungen und social Media Interaktionen besteht, und dies einen Angriff auf die Kunst- und Meinungsfreiheit durch die Berliner Regierung darstellt, wird ignoriert.

Die Botschaft ist klar: Der Schutz und die Förderung der queeren, migrantischen und anderen marginalisierten Communities wird nur soweit gewährt, wie diese zur Legitimation der aktuellen Landesregierung dienen. Nicht das Vertreten der Werte des Grundgesetzes, sondern die Höhrigkeit zur Regierung sind der Maßstab, insbesondere dann, wenn die Regierung selbst sich gegen die Werte des Grundgesetzes stellt.

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