You OP ,

Das klingt mistig. Hauptsache ist erstmal, dass Du Dich rechtzeitig als arbeitssuchend gemeldet hast. Die BA kann theoretisch den Arbeitgeber auch mal zur Abgabe auffordern.

Du kannst übrigens einen Vorschuss auf das ALG I beantragen. Wäre nur schlecht, falls Du nach den Berechnungen nachher keinen oder einen geringeren Anspruch hättest, dann würde die "Überzahlung" zurückgefordert. Allerdings wäre das wie ein zinsloses Darlehen und besser, als den Ärger und eventuelle Kosten mit Stromanbieter/Vermieter zu haben.

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