alleycat ,
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Mal kurz Wikipedia zitiert:

Das deutsche Arbeitszeitgesetz als ein Gesetz zum Schutz der Arbeitnehmer regelt wegen der Tarifautonomie die Wochenarbeitszeit nicht explizit, sondern definiert maximale zulässige Arbeitszeiten und Arbeitsverbote an bestimmten Tagen.

So legt § 3 ArbZG fest, dass die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten darf. Nach § 9 ArbZG dürfen Arbeitnehmer sonntags grundsätzlich nicht beschäftigt werden. Von dem Sonntagsarbeitsverbot gibt es viele Ausnahmen. Daraus ergibt sich eine maximale reguläre Wochenarbeitszeit von 48 Stunden

Die 6-Tage-Woche ist also schon erlaubt, ist nur nicht üblich.

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