anton , vor 15 Tagen Laut Grundgesetz sind zwischen Schritt 4 und 5 Rechtsmittel gegen die Nazis zu verwenden. Wenn dies funktioniert Krise abgewendet, anderenfalls gilt nach GG Art. 20 Abs. 4 das Wiederstandsrecht.
Laut Grundgesetz sind zwischen Schritt 4 und 5 Rechtsmittel gegen die Nazis zu verwenden. Wenn dies funktioniert Krise abgewendet, anderenfalls gilt nach GG Art. 20 Abs. 4 das Wiederstandsrecht.