alsaaas ,
@alsaaas@lemmy.dbzer0.com avatar

Ist das die Version mit oder ohne der Annahme, dass jede Person, die ihren Namen ändern will, terroristische Absichten hat?

Tartufo ,

Der 1. August kann nicht schnell genug kommen. Und danach dann der 1. November.

Tywele ,
@Tywele@lemmy.dbzer0.com avatar

Ich glaube ich werde das am 6. November machen einfach weil ich da Geburtstag habe 😁

punkisundead ,

Endlich. Kennt irgendwer eine gute Zusammenfassung, besonders mit einem Fokus darauf was weiterhin für unnötige Hürden oder Möglichkeiten zur Diskrimierung bestehen?

FJW ,
@FJW@discuss.tchncs.de avatar

An unnötigen Hürden in erster Linie, dass du es 3 Monate vorher anmelden musst und erst nach Ablauf eines Jahres wieder ändern kannst.

Dann der Quark, dass es im Verteidigungsfall nicht geht, weil die Wehrpflicht ja bekanntermaßen verfassungswidriges Verfassungsrecht darstellt und sexuell diskriminiert; und statt das halt zu reparieren setzt man lieber Grundrecht außer Kraft. Sicher eher ein theoretisches Problem, und ich habe den starken Verdacht, dass das das BVerG nicht überleben würde, aber halt trotzdem kacke.

  • Alle
  • Abonniert
  • Moderiert
  • Favoriten
  • random
  • dach@feddit.de
  • haupteingang
  • Alle Magazine