FJW ,
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Hinzu komme, dass kein Zweifel daran gelassen werde, dass die erhobenen Vorwürfe ausgemachte Sache seien. Dass man sehe, dass im Video gesungen wird, rechtfertige nicht „die Frage, ob das Singen dieser Parole Volksverhetzung ist, ob andere Straftatbestände im Raum stehen”. Die „Bild“-Zeitung aber lasse zum Beispiel überhaupt keinen Zweifel daran, dass hier auch strafrechtlich relevantes Verhalten vorliege.

Sorry, aber das ist das Problem. In der Öffentlichkeit solche Sprüche zu singen ist Volksverhetzung und wenn die Justiz das anders sieht, dann ist das Problem schlicht, dass die Justiz mal wieder VIEL zu mild mit solchen Verbrechen umgeht. Das ist definitiv erheblich gravierender als im Supermarkt Lebensmittel zu klauen, aber irgendwie bekommen hier immer nur die Ladendiebe Knast.

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