Hiko0 , vor einem Monat Das war aber schon immer so. Das Alimentationsprinzip und der Beamtenstatus sind in keinster Weise vergleichbar mit einem Angestelltenverhältnis und in den Verfassungen verankert.
Das war aber schon immer so. Das Alimentationsprinzip und der Beamtenstatus sind in keinster Weise vergleichbar mit einem Angestelltenverhältnis und in den Verfassungen verankert.