aksdb , vor 2 Monaten Jugendstrafrecht kann auch auf 20 und eingeschränkt wohl sogar auf 22 Jährige angewendet werden. Insofern ist der 17 Jährige da in keiner so besonderen Situation.
Jugendstrafrecht kann auch auf 20 und eingeschränkt wohl sogar auf 22 Jährige angewendet werden. Insofern ist der 17 Jährige da in keiner so besonderen Situation.