Die rechtsradikale „Junge Freiheit“ sorgt beim Sylt-Video um Persönlichkeitsrechte. Nur wenige Wochen zuvor verbreitete das Blatt aber selbst Aufnahmen, die ein Unbekannter von Grundschülern gemacht hatte. Eine Geschichte über Ablenkungsversuche, dreiste Doppelmoral und Schulkinder, die ins Visier von Rechtsradikalen geraten. https://www.volksverpetzer.de/aktuelles/junge-freiheit-sylt-aufnahmen-grundschulkinder/?utm_source=mstdn
@Volksverpetzer
Täter-Opfer-Umkehr der JF in Reinkultur. Dazu Mißbrauch eines heimlich(!) aufgenommenen Videos von einem stark geschützten Raum ohne Unkenntlichmachung der zu sehenden Personen (Kinder!).
In der Tat wird in Journalistenverbänden und gerichtlich seit langem darüber diskutiert wann Personen in öffentlichen Räumen Unkenntlich zu machen sind oder nicht. Und seit DSGVO und anderen Gesetzen ist es nicht leichter geworden eine Lösung zu finden.
@Volksverpetzer die Doppelmoral von Rechtsradikalen gut auf den Punkt gebracht:
"Während sie bei einem Video mit Hitler-Gruß und ausländerfeindlichen Parolen ablenken und auf Persönlichkeitsrechte von Erwachsenen pochen, haben sie keine Skrupel, heimlich angefertigte Aufnahmen von Schulkindern für die eigene politische Agitation zu instrumentalisieren."
Also abgesehen davon, dass die Rechten auf Sylt ja freiwillig in eine Kamera gesungen und das Video ins Netz gestellt haben, merken sie gerade, dass es echt blöd ist, wenn das ganze Land dich ablehnt und dich ausschließen will.
@Volksverpetzer Nach dem rass. Brandanschlag von Mölln auf eine türkische Familie 1992 sangen Gäste in Hamburger Kneipen desöfteren im Chor "Advent, Advent. Ein Türke brennt...".
Darüber haben Zeitungen berichtet.
Wenn es damals schon Smartphones & Internet gegeben hätte, würden heute noch die Videos der singfreudigen Damen & Herren im Netz kursieren & in Dokus/Rückblicken verwendet werden.
Zeitdokument, oder haben diese Menschen ein Recht auf Vergessen.
Schwierige Frage.