KarlE ,

@Volksverpetzer weil das eine nicht-Meldung wäre? Die Listen sind doch fix, selbst wenn die AfD es sich anders überlegen würde, könnte sie das nicht mehr ändern. Was Krah tun könnte, wäre: jetzt auf sein MdEP-Mandat zu verzichten und damit aus dem EU-Parlament ausscheiden (EuWG §22 (2) Ziffer 4), und zusichern, dass er die Ablehnung seiner Wahl nach EuWG §21(1) Satz 2 erklären wird - wobei, das könnte er auch jetzt schon erklären? Ob dadurch ein besserer Kandidat nachrücken würde, fraglich...

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