reindeerphoto ,
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@heiseonline Sorry, aber das wundert doch niemanden.
Witzig: "... allerdings nicht für den gesamten Zeitraum der Rechtsverletzung, denn von Rechts wegen darf die Behörde nur ein Jahr rückwirkend ab Verfahrenseröffnung strafen." (Wer hat sich das ausgedacht, und warum...) Die Daten gibt es auch hier, und sie werden abgegriffen.
#ueberwachungsstaat

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