Successful_Try543 , vor 8 Tagen So wie ich die gestrigen Artikel von Tagesschau und TAZ verstanden habe war die Auslieferung schon erfolgt als das BVerfG entschieden hat. Der Einspruch beim BVerfG allein hat wohl keine aufschiebende Wirkung.
So wie ich die gestrigen Artikel von Tagesschau und TAZ verstanden habe war die Auslieferung schon erfolgt als das BVerfG entschieden hat. Der Einspruch beim BVerfG allein hat wohl keine aufschiebende Wirkung.