WolfhunterGer ,

Hier mal was von der AOK dazu:
Hier

Ist anscheinend Pflicht für Arbeitgeber.
Bezahlung kriegt du wie in Krankheit, da man während der Wiedereingliederung weiterhin krankgeschrieben ist, also weiter das Krankengeld.

Wenn das ganze dich betrifft ruf einfach mal bei deiner Krankenkasse an, die sollten sich da auskennen.

EDIT:
Wiedereingliederung kann man beantragen, sobald man Krankengeld bekommt, also ab der 7. Krankheitswoche.

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