Die Beobachtung von „Ende Gelände“ durch das BfV als „linksextremistischer Verdachtsfall“ ist rechtswidrig, sagt Dr. Jakob Hohnerlein. Wenn der Verfassungsschutz auch Teile des demokratischen Spektrums allein wegen der Forderung nach radikalem politischem Wandel als Verfassungsfeinde diffamiert, verliert er die Glaubwürdigkeit, die es im Kampf um die Bewahrung unserer Demokratie bitter nötig hat. https://www.volksverpetzer.de/analyse/verfassungsschutz-ende-gelaende-rechtswidrig/?utm_source=mstdn
@Volksverpetzer
Da hab ich doch glatt was gelernt. Ich dachte der Schutz von Privateigentum vor Sabotage wär der alleinige Grund zur Einstufung. Dass das jetzt gar nicht als Begründung ausreichen kann, darauf wär ich nie alleine drauf gekommen.