Volksverpetzer ,
@Volksverpetzer@digitalcourage.social avatar

Die Beobachtung von „Ende Gelände“ durch das BfV als „linksextremistischer Verdachtsfall“ ist rechtswidrig, sagt Dr. Jakob Hohnerlein. Wenn der Verfassungsschutz auch Teile des demokratischen Spektrums allein wegen der Forderung nach radikalem politischem Wandel als Verfassungsfeinde diffamiert, verliert er die Glaubwürdigkeit, die es im Kampf um die Bewahrung unserer Demokratie bitter nötig hat. https://www.volksverpetzer.de/analyse/verfassungsschutz-ende-gelaende-rechtswidrig/?utm_source=mstdn

Parl_Kopper ,
@Parl_Kopper@chaotic.social avatar
N3r0 ,

@Volksverpetzer nochnal: nicht welche Forderungen, sondern das WIE.

wohnenfueralle ,
@wohnenfueralle@social.cologne avatar

@Volksverpetzer

Welche Glaubwürdigkeit?

magisternavis ,
@magisternavis@nrw.social avatar

@Volksverpetzer So viele Paragrafen … wer blickt da schon noch durch vor allem Laien. 🫣

Der_Bachus ,
@Der_Bachus@hessen.social avatar

@Volksverpetzer
Nach den Ausführungen von Dr. Hohnerlein bleibt nur eines zu sagen:
Recht hat er! 🤷🏻

Ruebenschnuffel ,
@Ruebenschnuffel@mastodon.social avatar

@Volksverpetzer

Okay.. Interessant...

Focke ,
@Focke@osna.social avatar

@Volksverpetzer
Da hab ich doch glatt was gelernt. Ich dachte der Schutz von Privateigentum vor Sabotage wär der alleinige Grund zur Einstufung. Dass das jetzt gar nicht als Begründung ausreichen kann, darauf wär ich nie alleine drauf gekommen.

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