Wann wird ziviler Ungehorsam zur kriminellen Handlung? Der Verfassungsschutz geht zu weit, wenn er die Letzte Generation als linksextrem einstuft.http://www.taz.de/!6014610/
@tazgetroete Ich kann's teilweise nachvollziehen. Angriffe auf die kritische Infrastruktur (wegböllern eines Strommastes) sind halt kein ziviler Ungehorsam mehr. Da würde ich eher das immer wieder erneute Betreten oder Erstürmen von RWE-Geländen drunter zählen.