wertn ,
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@tazgetroete

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden dass es Verfassungswiedrig ist, ein Knöllchen zu vergeben wenn man den Täter nicht zweifelsfrei ermitteln kann.

"Es liege ein Verstoß gegen das Willkürverbot des Grundgesetzes vor."

Wehrpflicht nur für Männer verstößt erst recht dagegen.

Wenn die Bundeswehr Soldaten braucht, soll die ordentlichen Sold zahlen.

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