tazgetroete , vor einem Monat „Ausländer Raus“-Rufe allein sind nicht strafbar, es braucht weitere Begleitumstände. Arbeitsrechtliche Konsequenzen gibt es nur für Beamt:innen.http://www.taz.de/!6010232/
„Ausländer Raus“-Rufe allein sind nicht strafbar, es braucht weitere Begleitumstände. Arbeitsrechtliche Konsequenzen gibt es nur für Beamt:innen.http://www.taz.de/!6010232/
pop3montag , vor einem Monat @tazgetroete “Arbeitsrechtliche” Konsequenzen gibt es auch für freelancer und ähnlich „abhängig“ beschäftige, das heißt nur anders❗️🧐
@tazgetroete “Arbeitsrechtliche” Konsequenzen gibt es auch für freelancer und ähnlich „abhängig“ beschäftige, das heißt nur anders❗️🧐