IP-Adressen zur Urheberrechtsdurchsetzung auf Vorrat zu speichern, ist zulässig, wenn Schutzbedingungen für die Privatsphäre eingehalten werden, meint der EuGH.
@heiseonline Was ist die allgemeine Einschätzung: sind damit alle Zusicherungen, dass Vorratsdatenspeicherung, Nachrichten-Überwachung usw. nur unter richterlicher Kontrolle und bei schweren Straftaten zu Grundrechtseinschränkungen führen, hiermit höchstrichterlich und endgültig ad absurdum geführt?