unexposedhazard ,

Es geht um die:

Mindeststrafe für Besitz und Verbreitung von Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern

Der Post Titel ist schlichtweg falsch.
Es geht darum, dass ungewollt geteilte nacktbilder an betroffene oder deren Eltern weitergeleitet wurden und sich dadurch alle beteiligten strafbar gemacht haben was natürlich ne schwachsinnige rechtslage war.

pleb_maximus ,

Der Post-Titel ist halt die Überschrift der Tagesschau.
Für den Strafrahmen ist übrigens auch völlig egal ob die Bilder vom Kind gewollt oder ungewollt geteilt sind.

unexposedhazard ,

Komisch, der Titel innerhalb des Artikels ist "Bundestag macht Strafverschärfung teils rückgängig", aber wie du sagst, der Post und Tab Titel ist der deines Posts.

Unprofessionell wie man es mittlerweile von der ARD gewöhnt ist.

pleb_maximus ,

der Titel innerhalb des Artikels ist "Bundestag macht Strafverschärfung teils rückgängig"

Darüber steht aber auch in klein noch "Sexualisierte Gewalt an Kindern".
Trotzdem nicht gut.

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