Successful_Try543 , (Bearbeitet )

Um Dir auf die Sprünge zu helfen GG Art. 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

und GG Art. 102.

Die Todesstrafe ist abgeschafft.

Davon, dass diese unantastbaren Grundsätze für irgendwen, Verfassungsfeinde eingeschlossen, nicht gelten steht da nichts.

  • Alle
  • Abonniert
  • Moderiert
  • Favoriten
  • random
  • europe@feddit.de
  • haupteingang
  • Alle Magazine