mettwurstkaninchen ,

Nein, kann er nicht:

Hausverbote in öffentlichen Räumen wie Supermärkten oder auch Gaststätten dürfen nur erteilt werden, wenn es einen triftigen Grund dafür gibt, wie etwa Ladendiebstahl. Es dürfte aber für den Gastronomen schwer zu argumentieren sein, dass es ein triftiger Grund für ein Hausverbot ist, dass der Gast seine Getränke mit einem vom Gastronomen selbst angebotenen Zahlungsmittel bezahlen will

https://www.dahag.de/c/ebs/oeffentliches-recht/gaststaette-erteilt-ohne-triftigen-grund-ein-hausverbot-3582

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